Die Vollmachten in Bezug auf die außergerichtliche, die gerichtliche und die strafrechtliche Vertretung werden beiliegend zum Download bereitgestellt.
Sie können diese selbst herunterladen und in der Kanzlei einreichen bzw. zu einem vereinbarten Termin mitbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein mit der Zustellung einer Bevollmächtigung keine Mandatierung zustande kommt.
Vollmacht für außergerichtliche Tätigkeit
Vollmacht gerichtliche Tätigkeit
Vollmacht Strafsachen Bußgeldsachen
Sollte aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen eine Finanzierung der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Tätigkeit nicht möglich sein, wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Gewährung von Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit und von Prozesskostenhilfe hingewiesen. Diese Unterstützungen werden auf Antrag gewährt, wenn nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufgebracht werden können und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten des Zivilrechts, des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts, des Steuerrechts und des Sozialrechts. Beratungshilfe ausschließlich in Form der Beratung kann gewährt werden für Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Bitte stellen Sie den Antrag vor der Vereinbarung eines Besprechungstermins bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort und bringen Sie anschließend das Original des Berechtigungsscheins zu dem vereinbarten Termin mit.
Die Unterlagen in Bezug auf die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe stehen grundsätzlich unter dem Link https://www.justiz.nrw.de in der Rubrik „Bürgerservice>Formulare“ zum Download bereit, ohne dass für den Inhalt dieser Formulare und dieser Seiten eine Haftung übernommen wird.