Die anwaltliche Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Der Gegenstandswert sowie Umfang, Schwierigkeit und Wichtigkeit der Angelegenheit für den Mandanten sind maßgeblich für den Honoraranspruch.

Zudem besteht die Möglichkeit, das anwaltliche Honorar im Rahmen einer zu treffenden Vergütungsvereinbarung vertraglich zu regeln.